Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie
in Aschaffenburg
Wir erarbeiten einen individuellen, auf den Patienten zugeschnittenen Therapieplan. Ziel ist es, die
Kommunikationsfähigkeit des Patienten zu verbessern oder wiederherzustellen.
Wir therapieren seit über 25 Jahren praxisnah, menschlich und erfolgreich. Begleitend werden
die Angehörigen beraten.
Grundlage der logopädischen Diagnostik und Therapie ist eine ärztliche
Verordnung.
Diese kann von einem Allgemeinarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Kieferorthopäden, Zahnarzt, Neurologen, Phoniater, Pädaudiologen oder Psychiater
ausgestellt werden.
Die Kosten werden für Kinder von den gesetzlichen Krankenkassen in voller
Höhe, für Erwachsene gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
Was brauche ich?
Zur logopädischen Behandlung benötigen Sie eine Heilmittelverordnung.
Diese erhalten Sie zum Beispiel bei folgenden Ärzten:
Allgemeinarzt, Kinderarzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt, HNO-Arzt,
Neurologe, Phoniater/ Pädaudiologe, Psychiater.
Bitte bringen Sie auch - soweit vorhanden - persönliche oder ärztliche
Unterlagen mit. Sie erleichtern uns die logopädische Diagnose.
Was brauche ich?
Besonders zu beachten
Heilmittelverordnungen dürfen bei Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein.
Bei Bedarf benötigen Sie eine Folge-Verordnung.
Besonders zu beachten!
Wie lange dauert eine Behandlung?
Eine Therapie-Sitzung dauert je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.
Wie lange dauert
eine Behandlung?
Wie oft finden die Behandlungen statt?
Normalerweise beträgt das Behandlungs-Intervall 1 x pro Woche.
In besonderen Fällen (z.B. bei neurologischen Erkrankungen)
können
2-3 Behandlungen pro Woche sinnvoll sein.
Wie oft finden die
Behandlungen statt?
Sind auch Hausbesuche möglich?
Sofern Ihr Arzt es verordnet hat, übernehmen wir selbstverständlich auch
Hausbesuche zur Therapie in vertrauter Umgebung.
Sind auch
Hausbesuche möglich?
Termine und Absagen.
Jede Therapie-Einheit ist individuell auf Sie abgestimmt und erfordert
viel Vorbereitungszeit. Geben Sie uns deshalb mindestens 24 Stunden
vorher Bescheid, falls Sie einen Termin nicht einhalten können.
Termine und Absagen.